Allgemeine Geschäftsbedingungen
Jedes harmonische Miteinander verlangt nach Regeln, so auch der Betrieb einer mobilen Reitschule. Damit sich Mensch und Tier gleichermaßen wohlfühlen, bitte ich Sie, sich an die folgenden Regeln zu halten, damit wir alle Freude am Reitsport haben können.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen „Miriam Roeseler – Reitunterricht und mehr“ (nachstehend „Reitlehrerin“ genannt) und dem Kunden abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht, die Durchführung von Reitkursen und Seminaren sowie über den Beritt von Pferden (Lehreinheit).
§ 2 Durchführung des Reitunterrichts
Der Reitunterricht findet ausschließlich auf dem Pferd des Kunden auf der von ihm benannten Reitanlage statt.
Die Reitlehrerin entscheidet unter Berücksichtigung der reiterlichen sowie gesundheitlichen Aspekte über die sportliche Einstufung des Kunden sowie über die Inhalte der Lehreinheit.
Der Kunde trägt dafür Sorge, dass sein Pferd zu Beginn der Reitstunde geputzt und in artgerechter Weise getrenst und gesattelt, oder nach Absprache für Longe oder Arbeit an der Hand ausgerüstet ist.
§ 3 Entgelt
Das Entgelt ist vor einer jeden Lehreinheit in bar zur Zahlung fällig. Der Preis bestimmt sich nach der jeweils gültigen Preisliste.
Die Lehreinheit wird an dem zwischen der Reitlehrerin und dem Kunden vorab vereinbarten Termin erteilt. Die Reitlehrerin ist bestrebt, alle Terminwünsche im Interesse ihrer sämtlichen Kunden zu koordinieren. Dies setzt auch voraus, dass der Kunde die Reitlehrerin unverzüglich telefonisch informiert, wenn er an der Einhaltung des Termins verhindert ist. Erfolgt diese Information nicht mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, behält sich die Reitlehrerin vor, das volle Entgelt zu berechnen, es sei denn, es wird vom Kunden für gleichwertigen Ersatz gesorgt. Dies gilt auch dann, wenn der Termin wegen Unbenutzbarkeit der Reitanlage abgesagt wird.
Sagt die Reitlehrerin eine Lehreinheit ab, besteht ein Anspruch auf Erstattung des im Voraus entrichteten Entgelts, sofern zwischen den Parteien kein Alternativtermin vereinbart wird.
§ 4 Haftung
Alle jugendlichen Reiter bis 18 Jahren müssen während des Unterrichts eine Reitkappe nach gültiger Euronorm sowie feste Schuhe tragen. Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus ihrer Aufsichts- und Haftpflicht entlassen.
Erwachsenen Reitern wird das Tragen eines Reithelms sowie geeigneter Kleidung ebenfalls dringend empfohlen.
Die Teilnahme am Reitunterricht erfolgt auf eigene Gefahr. Die Reitlehrerin weist darauf hin, dass sie für Unfälle, die im Zusammenhang mit dem Reitunterricht oder dem Beritt eines Pferdes geschehen, eine Haftung nur insoweit übernimmt, als hierfür Versicherungsschutz besteht bzw. der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Reitlehrerin beruht.
Der Kunde erkennt mit seiner Unterschrift diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Vertragsverhältnis mit der Reitlehrerin als verbindlich an.





